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Was ist eine BAfA-Förderung?

Das Bundesamt für Wirtschaft und Ausfuhrkontrolle (BAfA) fördert die Energieberatung in Wohngebäuden durch einen zertifizierten Energieberater. Im Rahmen einer Vor-Ort-Beratung durch einen qualifizierten Energieberater wird ein individuelles Sanierungskonzept erstellt und ein Maßnahmenplan entworfen. Eine solche Vor-Ort-Beratung bietet sich vor allem dann, wenn ein Energieausweis erstellt werden soll oder eine Sanierung mit KfW-Förderung geplant ist.

Fördermitel für die Energieberatung

Die Zuschuss-Beantragung beim BAfA übernimmt der Energieberater, er beantragt die Förderung vor Beginn der Energieberatung online beim BAfA. An den Energieberater wird der Zuschuss auch ausgezahlt. Der Zuschuss für die Vor-Ort-Beratung beträgt 60 Prozent der förderfähigen Beratungskosten, maximal 800 Euro für ein Ein- und Zweifamilienhaus und maximal 1.100 Euro für Wohngebäude mit drei und mehr Wohneinheiten.

Voraussetzungen für die BAfA-Förderung

Damit Hausbesitzer ihre Kosten für die Energieberatung mit einem BAfA-Zuschuss reduzieren können, müssen sie folgende Voraussetzungen erfüllen:

  • Die Förderung gilt nur für Häuser in Deutschland.
  • Der Bauantrag für das Haus muss vor dem 1. Februar 2002 gestellt worden sein
  • Mindestens 50 Prozent der Fläche müssen zu Wohnzwecken genutzt werden oder das Haus muss ursprünglich als Wohngebäude geplant und errichtet worden sein.
  • Der Energieberater muss für die Förderung der Vor-Ort-Beratung in der Energieeffizienz-Expertenliste für Förderprogramme des Bundes gelistet sein.


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