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Gibt es eine Energieausweispflicht ?

Ja, seit dem Inkrafttreten der Energieeinsparverordnung (EnEV 2007) am 1.Oktober 2007 ist der Energieausweis für Bestandsgebäude seit dem  01.07.2008 Pflicht.  Bei Vermietung, Verkauf oder Modernisierung sind für Wohngebäude Energieausweise verpflichtend auszustellen. Für Neubauten wurde der Energieausweis bereits im Jahr 2002 als verpflichtend eingeführt. 

Welchen Energieausweis benötigen Sie?

1.  Fall : Bedarfsorientierter Energieausweis

Der nach dem Bedarf ermittelte Energieausweis findet bei Gebäuden die vor dem Jahre 1977 erbaut wurden und weniger als 5 Wohneinheiten besitzen Anwendung. Der Bedarfsorientierte Energieausweis macht Gebäude unterschiedlichster Bauform in verschiedenen Klimazonen vergleichbar. Nur der Bedarfsorientierte Energieausweis ermittelt den Energiebedarf anhand der Gebäudehülle und der Anlagentechnik gemäß der Energieeinsparverordnung. Der nach dem Bedarf ermittelte Energieausweis lässt  die Variable der unterschiedlichen Nutzungsgewohnheiten für den Endenergiebedarf der Bewohner außen vor. Abschließend gibt der Sachverständige soweit möglich, eine Modernisierungsempfehlung für das betrachtete Gebäude. Diese Empfehlung ist unverbindlich und stellt keine Pflicht da.

 2. Fall : Verbrauchsorientierter Energieausweis

Sollte das Gebäude nach dem Jahre  1977 erbaut worden sein oder besitzt mehr als 5 Wohneinheiten kann der kostengünstigere aber auch unpräzisere nach dem Verbrauch ermittelte Energieausweis verwendet werden. Bei dem Verbrauchsorientierten Energieausweis werden die Endenergiebedarfe der letzten drei Jahre als Kennwerte für den Energieverbrauch verwendet. Um hier unterschiedliche Klimaeinflüsse (strenge Winter, langer Sommer) auszuschließen, erfolgt eine Witterungsbereinigung der Energieverbrauchswerte durch die Klimakorrekturkoeffizienten. Die unterschiedlichen Nutzungsgewohnheiten der Mieter / Eigentümer bleiben als Unsicherheitsfaktor erhalten und können die Einstufung der Energieklasse stark variieren lassen. 

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