Wozu ein GEG-Nachweis ?
Der GEG-Nachweis ist für zu errichtende Gebäude verpflichtend. Die fortdauernde Novellierung des Gebäudeenergiegesetzes (GEG) und der sich damit ständig verschärfenden gesetzlichen Anforderungen stellt immer wieder eine neue Herausforderung bei der Planung eines Gebäudes dar.
Gern übernehmen wir für Sie die Aufstellung des GEG-Nachweises gemäß aktuellem gesetzlichen Standard für das geplante Wohngebäude unter Berücksichtung der geplanten haustechnischen Anlagen. Bei Bedarf können für den Nachweis die Wärmebrücken detailliert nachgewiesen werden um vorhandene Einsparpotentiale aufzudecken und nachzuweisen. Diese Berechnungen können für den Auftraggeber z.B. im Zusammenhang mit der KfW-Förderung von Interesse sein, da der errechnete Primärenergiebedarf für das Gebäude sinkt.
Am Ende des Bauvorhabens liegt dann ein GEG-Nachweis vor, der dem tatsächlichen Baustand entspricht und der bei der Genehmigungsbehörde eingereicht werden kann. Auf dieser Grundlage wird von uns der Energieausweis ausgestellt.
Weitere Nachweise:
- Lüftungskonzept
- Luftdichtheitskonzpt
Melden Sie sich bei Interesse! Wir erstellen Ihnen gerne ein individuelles Angebot.